wichtige Anträge und Informationen
wichtige Anträge und Links für Flüchtende aus der Ukraine

Anträge
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in ukrainischer Sprache
Antrag Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene
Antrag Aufenthaltserlaubnis für Kinder
Informationen
Info-Seite Bodenseekreis
zentrale E-Mail-Adresse Bodenseekreis
Info-Telefon Bodenseekreis: 07541 204-3330 (Mo. bis So. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr, Do. bis 17:00 Uhr)
Informationen des Gemeindeverwaltungsverbandes
zentrale E-Mail-Adresse Gemeindeverwaltungsverband
Info-Telefon Gemeindeverwaltungsverband: 07543 9324-35 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr)
-> Kontaktdaten des Integrationsteams
Spendenkonto des Gemeindeverwaltungsverbandes Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen |
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Ukrainehilfe
aktuelle Informationen zur Situation im Gemeindeverwaltungsverband
Anzahl geflüchteter Personen in den Gemeinden
In den drei Gemeinden sind inzwischen zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. Diese wurden bislang überwiegend in privaten Unterkünften untergebracht. Inzwischen sind die privaten Kapazitäten allerdings erschöpft. Deshalb wurden ukrainische Flüchtlinge nun auch in kommunale Liegenschaften einquartiert. Insgesamt befinden sich in den drei Gemeinden derzeit bereits 168 Flüchtlinge. Davon entfallen auf Eriskirch 53, auf Kressbronn a. B. 62 und auf Langenargen 53 Personen. Da mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen ist, sind weitere Plätze erforderlich.
Umnutzung von Hallen in Notunterkünfte für Flüchtlinge
Die Turnhalle in Langenargen wurde bereits zur Notunterkunft umgebaut und konnte nun bezogen werden. Derzeit wird die Parkturnhalle in Kressbronn a. B. umgerüstet. Es ist davon auszugehen, dass die Halle etwa Mitte April für den Bezug fertiggestellt ist.
Meldung von Flüchtlingen
Flüchtlinge aus der Ukraine haben sich nach ihrer Ankunft in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. oder Langenargen umgehend anzumelden. Dies ist nicht nur wichtig für die Registrierung, sondern auch für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem Integrationsteam des Gemeindeverwaltungsverbands auf. Weitere Hinweise zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen erhalten Sie insbesondere auch auf den Internetseiten der drei Gemeinden.
Hohe Spendenbereitschaft für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort
Nach den Spendenaufrufen der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort sind bereits über 21.650 Euro an Spenden auf dem Konto des Gemeindeverwaltungsverbands eingegangen. Allen Spenderinnen und Spendern gilt hierfür ein ganz großer Dank der drei Gemeinden. Es ist großartig, wie hilfsbereit die Menschen in den Gemeinden sind.
Geldspenden statt Sachspenden
Bitte verzichten Sie weiterhin ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu sind Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten.
Die Spenden werden vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dafür sollte bei der Überweisung allerdings die volle Adresse mit in die Betreffzeile eingetragen werden. Die Spenden sind damit steuerlich absetzbar.
Das Spendenkonto finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Ehrenamtliche Hilfskräfte und Dolmetscher
Für die Flüchtlingsbetreuung und zur Mithilfe bei der Organisation können die Gemeinden die Mithilfe von Ehrenamtlichen gebrauchen. Wer sich bereit erklären möchte, kann sich unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an den Krisenstab wenden. Für die Koordination der Ehrenamtlichen wurde Dr. Roland Rösch berufen. Hilfsangebote sind daher direkt an ihn zu richten. Er ist erreichbar unter roesch@gvv-ekl.de. Insbesondere gebraucht werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher, also Personen, welche die ukrainische oder russische Sprache fließend oder zumindest verhandlungssicher beherrschen. Der Dank der Gemeinden gilt allen, die sich bereits zur Mithilfe gemeldet haben.
Kontakt Krisenstab
Die drei Gemeinden haben auf ihren Internetseiten weitere Informationen zur Ukrainehilfe eingestellt. Vorschläge für private Unterkünfte oder das Angebot zur persönlichen Mithilfe sowie Ideen und Anregungen können zentral an die für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse: ukrainehilfe@gvv-ekl.de gerichtet werden. Ersatzweise kann der Krisenstab auch unter der Telefonnummer 07543 9324-35 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr) erreicht werden. Bitte achten Sie darauf, bei einem Kontakt über die E-Mailadresse für Rückfragen stets neben Ihrem Namen auch eine Telefonnummer und möglichst Ihre Anschrift anzugeben.
Herzlichen Dank für Ihre hohe Spendenbereitschaft
Umnutzung von Hallen in Notunterkünfte für Flüchtlinge
Wie bereits angekündigt, werden die Turn- und Festhalle in Langenargen sowie die Parkturnhalle in Kressbronn a. B. in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bodenseekreis zu einer Notunterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine umgenutzt. Der Sport- und Veranstaltungsbetrieb muss daher eingestellt werden. Bitte achten Sie hierzu auf Bekanntmachungen der Gemeinden und der betroffenen Vereine. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.
Hohe Spendenbereitschaft für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort
Nach dem ersten Spendenaufruf der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort sind bereits über 6.250 Euro an Spenden auf dem Konto des Gemeindeverwaltungsverbands eingegangen. Allen Spenderinnen und Spendern gilt hierfür ein ganz großer Dank der drei Gemeinden. Es ist großartig, wie hilfsbereit die Menschen in den Gemeinden sind.
Geldspenden statt Sachspenden
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Bitte verzichten Sie weiterhin ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu sind Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten. Die Bankverbindung Sie ganz oben auf dieser Seite, den QR-Code nebenstehend. |
Bitte verzichten Sie weiterhin ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu sind Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten. Die Bankverbindung Sie ganz oben auf dieser Seite, den QR-Code nebenstehend.
Die Spenden werden vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dafür sollte bei der Überweisung allerdings die volle Adresse mit in die Betreffzeile eingetragen werden. Die Spenden sind damit steuerlich absetzbar.
Hinweise zur privaten Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen
Haben Sie Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich privat aufgenommen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1:
Nehmen Sie vor der Anmeldung bei der Gemeinde Kontakt zum Integrationsteam des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen auf und unterstützen Sie anschließend die geflüchteten Personen bei der Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde.
-> Kontaktdaten des Integrationsteams
Schritt 2:
Nach erfolgter Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis stellen:
-> Antrag für Erwachsene
-> Antrag für Kinder:
Schritt 3:
Um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zu erhalten, müssen Flüchtlinge aus der Ukraine einen speziellen Leistungsantrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine stellen:
Weiterer Hinweis:
Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen auftreten sollten, dann steht Ihnen das Integrationsteam des GVV gerne zur Verfügung:
- Für Kressbronn a. B.: Frau Roja Sariisik
- Für Langenargen: Herr Majed Mulla Mahmoud
- Für Eriskirch: Frau Roja Sariisik und Herr Majed Mulla Mahmoud
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihre Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen
Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen zu Flüchtlingen aus der Ukraine

In der Ukraine tobt ein durch die Russische Föderation ausgelöster blutiger Krieg, der Fassungslosigkeit und Entsetzen auf der ganzen Welt auslöst. Auf die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung wird von der Russischen Föderation kaum bis gar keine Rücksicht genommen. Die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verurteilen den Angriffskrieg durch die Russische Föderation und die Missachtung des Schutzes der ukrainischen Zivilbevölkerung auf das Schärfste.
Inzwischen sind über eine Million Menschen auf der Flucht und es ist derzeit noch nicht absehbar, wie viele Menschen noch flüchten werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind bereits mehrere zehntausend Menschen angekommen und es werden noch mehr werden. Es kommen derzeit hauptsächlich Frauen und Kinder, da wehrtaugliche Männer die Ukraine derzeit nicht verlassen dürfen. Klar ist deshalb, dass die Gemeinden in Deutschland und dem Bodenseekreis schnelle und große Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung schaffen müssen.
Status der Flüchtlinge aus der Ukraine
Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben durch Beschluss der Europäischen Union einen vorübergehenden Schutzstatus (§ 24 AufenthG) erhalten. Hierbei handelt es sich um einen weitergehenden Schutz als im Regelfall üblich. Flüchtlinge aus der Ukraine haben bereits mit dem Übertreten der Grenze in der Europäischen Union und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden und kann verlängert werden. Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz dürfen insbesondere arbeiten und ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Flüchtlingsverteilung
Soweit Flüchtlinge aus der Ukraine nicht bei Verwandten oder privat unterkommen, erfolgt die Verteilung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge nach dem bisherigen System. Dieses sieht vor, dass die Bundesrepublik die Flüchtlinge zur Unterbringung auf die Länder verteilt, diese verteilen die Flüchtlinge auf die Landkreise und die Landkreise wiederum auf die Gemeinden. Dieses System hat sich bewährt und gewährleistet eine geordnete und koordinierte Flüchtlingsunterbringung.
Bildung eines gemeinsamen Krisenstabes
Zur Koordination der Flüchtlingsunterbringung für die drei Gemeinden wurde ein gemeinsamer Krisenstab gebildet. Die Stabsleitung obliegt Bürgermeister Arman Aigner (Eriskirch) als derzeitigem Vorsitzenden des Gemeindeverwaltungsverbands. Pressesprecher des Krisenstabes ist Bürgermeister Daniel Enzensperger (Kressbronn a. B.), um Personal und Inneres kümmert sich Bürgermeister Ole Münder (Langenargen). Schriftführer ist Alexander Ott (Gemeindeverwaltungsverband). Für finanzielle Angelegenheiten ist Matthias Käppeler (Kressbronn a. B.) zuständig, um technische Angelegenheiten kümmert sich Frank Jehle (Eriskirch). Für die Angelegenheiten der Ordnungsverwaltung ist Marcel Vieweger (Langenargen) verantwortlich, um die Betreuung der Flüchtlinge kümmert sich Mirko Meinel (Gemeindeverwaltungsverband).
Private Unterbringung von Flüchtlingen und private Initiativen
Sofern Flüchtlinge aus der Ukraine in privaten Unterkünften unterkommen, denken Sie bitte daran, diese bei der jeweiligen Gemeinde auf dem Rathaus so bald wie möglich anzumelden. Bitte bieten Sie generell nur private Unterkünfte an, wenn Sie diese auch langfristig zur Verfügung stellen können. Kurzfristige Unterkünfte wie Ferienwohnungen, die in wenigen Wochen wieder anderweitig genutzt werden sollen, führen sonst mittelfristig zu organisatorischen Problemen. Verzichten Sie auch unbedingt darauf, auf eigene Initiative Flüchtlinge in die Gemeinden zu bringen, wenn eine dauerhafte Unterbringung bei Ihnen nicht möglich ist. Private Initiativen sind zwingend vorher mit dem Krisenstab unter Verwendung der unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten abzusprechen. Die Gemeinden bedanken sich bei allen, die private Unterkünfte zur Verfügung stellen.
Öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen in Turn- und Festhallen
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass viele Flüchtlinge nicht privat unterkommen können und deshalb Notunterkünfte errichtet werden müssen. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bodenseekreis werden deshalb die Turn- und Festhalle (Langenargen) sowie die Parkturnhalle (Kressbronn a. B.) zur Flüchtlingsunterkunft umgenutzt. Die bisherigen Nutzungen werden in andere kommunale Hallen und Räume verlegt. Die betroffenen Vereine werden hierfür um Verständnis gebeten. Die Irishalle (Eriskirch) steht als Reserve zur Verfügung und wird vorerst nicht umgenutzt.
Geldspenden statt Sachspenden
Bitte verzichten Sie ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu wären Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten.
Spendenkonto bei der Sparkasse Bodensee:
Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
IBAN: DE51 6905 0001 0020 5065 64, BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: „Spende für die Flüchtlingsunterbringung“
Die Spenden werden dann vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Ehrenamtliche Hilfskräfte und Dolmetscher
Für die Flüchtlingsbetreuung und zur Mithilfe bei der Organisation können die Gemeinden die Mithilfe von Ehrenamtlichen gebrauchen. Wer sich bereit erklären möchte, kann sich unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an den Krisenstab wenden. Nutzen Sie hierzu bitte die unter „Kontakt Krisenstab“ angegebene E-Mail-Adresse. Insbesondere gebraucht werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher, also Personen, welche die ukrainische oder russische Sprache fließend oder zumindest verhandlungssicher beherrschen. Der Dank der Gemeinden gilt allen, die sich bereits zur Mithilfe gemeldet haben.
Kontakt Krisenstab
Vorschläge für private Unterkünfte oder das Angebot zur persönlichen Mithilfe sowie Ideen und Anregungen können zentral an die für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse: ukrainehilfe@gvv-ekl.de gerichtet werden. Ersatzweise kann der Krisenstab auch unter der Telefonnummer 07543 9324-35 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr) erreicht werden. Bitte achten Sie darauf, bei einem Kontakt über die E-Mailadresse für Rückfragen stets neben Ihrem Namen auch eine Telefonnummer und möglichst Ihre Anschrift anzugeben.