Aufgrund der §§ 79 und 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetze vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147) und vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am 17.03.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2022 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde dem Landratsamt Bodenseekreis vorgelegt.
Die Haushaltssatzung 2022 wird gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung auf der Homepage der Gemeinde Eriskirch www.eriskirch.de öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung 2022 liegt ebenfalls in der Zeit von
Montag, den 16.05.2022 - Mittwoch, den 25.05.2022
auf dem Rathaus Eriskirch, Schussenstr. 18, 88097 Eriskirch in der Finanzverwaltung, während den üblichen Sprechzeiten, öffentlich aus. Da das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie derzeit noch geschlossen ist, kann eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Eriskirch, den 09.05.2022
gez. Arman Aigner
Bürgermeister
bereitgestellt vom 10.05.2022 - 10.06.2022
Links und Downloads
Haushaltssatzung zum Download
Haushaltsplan zum Download
frühere Haushaltspläne der Gemeinde Eriskirch